Häufig gestellte Fragen zu persönlicher Steuerpflicht

Antworten zu Fristen, Abzügen und Besonderheiten in der Schweiz

Wir begleiten Sie von der ersten Analyse bis zum Einreichen aller Formulare. Dabei berücksichtigen wir individuelle Besonderheiten für Gründer, um die Steuerbelastung ordnungsgemäss zu deklarieren und mögliche Vergünstigungen zu nutzen.

Bitte stellen Sie uns Jahresabrechnungen, Lohnbescheinigungen, Bankbelege sowie allfällige Vertragspartnerdaten zur Verfügung. Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto effizienter können wir Sie unterstützen.

Unsere Standardantwortzeiten liegen bei maximal 48 Stunden. Für dringende Anfragen bieten wir priorisierte Termine an, damit Sie zeitnah einen Beratungstermin erhalten.

Ja, wir führen ein unverbindliches Erstgespräch durch, um Ihre Situation zu erfassen und die nächsten Schritte zu besprechen. Dieses Gespräch kann online oder vor Ort in Bern stattfinden.

Unsere Gebühren richten sich nach dem Aufwand und werden transparent vorab kommuniziert. Für einfache Fälle ab 500 können Sie mit klar definierten Pauschalen rechnen.

Die Frist zur Einreichung der privaten Steuererklärung endet in der Regel am 31. März des Folgejahres beim kantonalen Steueramt. Auf Antrag kann eine Verlängerung beantragt werden, meist bis Ende September. Wir unterstützen Sie dabei, alle Unterlagen fristgerecht und vollständig zusammenzustellen.

Das steuerbare Vermögen ergibt sich aus dem Saldo Ihrer individuellen Aktiva abzüglich zulässiger Passiva. Dazu zählen bewegliche Gegenstände, Wertschriften und Guthaben. Betreibungsregistereinträge oder offene Darlehen können als Abzüge berücksichtigt werden.

Ja, für beruflich bedingte Auslagen wie Verpflegung und Unterkunft können Pauschalen oder effektive Nachweise verwendet werden. Die kantonalen Pauschbeträge variieren; wir prüfen, welche Variante für Ihren Sachverhalt günstiger ist.

Führungskräfte können beispielsweise Berufsauslagen, Weiterbildungskosten, Beiträge an Vorsorgeformen und Fahrkosten in Abzug bringen. Damit reduzieren Sie Ihr steuerbares Vermögen und optimieren Ihre Gesamtbelastung.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Nachveranlagung beantragt werden, etwa wenn erst nachträglich relevante Unterlagen auftauchen. Wir prüfen Ihren Fall und leiten eine Revision beim Steueramt für Sie ein.